RWE Power will nicht für das Rheinwasser bezahlen, das ab 2030 für die Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler benötigt wird. Umweltverbände und Politiker fordern jedoch eine Zahlungspflicht, um den Gewässerschutz zu finanzieren.
Der Energiekonzern RWE Power steht erneut im Fokus der öffentlichen Diskussion. Diesmal geht es um die geplante Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler ab dem Jahr 2030. RWE möchte hierfür Rheinwasser nutzen, ohne dafür zu bezahlen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Wir entnehmen das Wasser doch nicht, um es zu verbrauchen. Wir überführen es lediglich aus ökologischen Gründen."
RWE argumentiert, dass die Wasserentnahme aus dem Rhein nicht dem Verbrauch, sondern ökologischen Zwecken dient. Der Konzern plant, die Tagebaue nach dem Ende des Braunkohleabbaus in Seen zu verwandeln. Diese Maßnahme soll zur Renaturierung und ökologischen Aufwertung der Region beitragen. Aus Sicht von RWE ist es daher nicht gerechtfertigt, für das entnommene Wasser Gebühren zu zahlen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zeigt sich empört über die Haltung von RWE. Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, fordert: "Der Braunkohlekonzern muss ohne Wenn und Aber zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts verpflichtet werden." Jansen betont, dass durch die Wasserentnahme jährlich etwa 17 Millionen Euro erzielt werden könnten, die dem Gewässerschutz zugutekommen sollten. "Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört. Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch zur Kasse gebeten wird," so Jansen weiter.
Auch in der Politik stößt die Position von RWE auf Widerstand. René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, äußerte sich klar: "RWE hat am Braunkohle-Abbau jahrelang kräftig verdient. Jetzt muss das Unternehmen auch für alle Folgekosten wie für die Wasserentnahme für die Restsee-Befüllung aufkommen." Antje Grothus von den Grünen sieht es ähnlich: "Natürlich muss RWE für die Entnahme des Wassers zahlen, für die Region muss der Konzern den Zustand des Grundwassers vor dem Bergbau wiederherstellen."
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) sieht vor, dass für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern eine Gebühr erhoben wird. Diese beträgt üblicherweise fünf Cent pro Kubikmeter. Die Einnahmen sollen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie beispielsweise für die Renaturierung von Fließgewässern eingesetzt werden. Oliver Krischer, nordrhein-westfälischer Umweltminister, betont: "Jede Wasserentnahme - egal aus welchem Gewässer - ist nach dem Gesetz entgeltpflichtig. Das gilt selbstverständlich auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung von Rest-Seen."
Die Diskussion um die RWE Wasserentnahme Rhein wasserrechtliche Gebühren wirft auch grundlegende Fragen zur ökologischen und ökonomischen Verantwortung auf. Einerseits steht die Notwendigkeit der Renaturierung und ökologischen Aufwertung der ehemaligen Tagebaue außer Frage. Andererseits stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür tragen soll. Die Argumentation von RWE, dass die Wasserentnahme aus ökologischen Gründen erfolgt, mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Doch die Forderung nach Gebührenfreiheit könnte als Versuch gewertet werden, sich vor finanziellen Verpflichtungen zu drücken.
Die langfristigen Perspektiven der Region hängen maßgeblich von der erfolgreichen Renaturierung der Tagebaue ab. Die geplanten Seen könnten nicht nur ökologisch wertvoll sein, sondern auch touristisches Potenzial bieten. Doch dies erfordert erhebliche Investitionen. Die Einnahmen aus den wasserrechtlichen Gebühren könnten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Maßnahmen leisten. Daher ist die Forderung nach einer Gebührenpflicht für die Wasserentnahme aus dem Rhein nicht nur rechtlich, sondern auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Die Debatte um die RWE Wasserentnahme Rhein wasserrechtliche Gebühren zeigt die komplexen Herausforderungen, die mit der Renaturierung ehemaliger Tagebaue verbunden sind. Während RWE die Wasserentnahme aus ökologischen Gründen rechtfertigt und von Gebühren befreit werden möchte, fordern Umweltverbände und Politiker eine klare finanzielle Beteiligung des Konzerns. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW bietet hierfür eine rechtliche Grundlage. Die Einnahmen könnten einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Aufwertung der Region leisten. Letztlich wird die Entscheidung darüber, ob RWE für die Wasserentnahme zahlen muss, nicht nur rechtliche, sondern auch weitreichende ökologische und ökonomische Konsequenzen haben.