Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Gascade die Bauarbeiten an der LNG-Pipeline vor Rügen vorläufig stoppen muss. Erfahren Sie die Hintergründe dieser bedeutenden Entscheidung und welche Auswirkungen sie auf die Energieversorgung haben könnte.
Die Auseinandersetzung um die LNG-Pipeline vor Rügen hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass die Bauarbeiten an der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen vorläufig eingestellt werden müssen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Moment für den Umwelt- und Naturschutz in der Region und wirft Fragen bezüglich der Notwendigkeit und der ökologischen Auswirkungen des Projekts auf.
Die DUH hatte gegen die von Gascade beim Bergamt Stralsund erwirkte Ausnahmegenehmigung für Bauarbeiten während der sensiblen Laichzeit des Herings und der Vogelrastzeit geklagt. Die Erlaubnis hätte es Gascade ermöglicht, trotz des Bauverbots von Januar bis Mai im Bereich des Greifswalder Bodden tätig zu werden. Die geplanten Arbeiten umfassten das Abdecken der Pipeline mit Sediment und Steinen an mehreren Unterwasserbaustellen.
Die Bedenken der DUH und anderer Umweltschutzorganisationen sind nicht unbegründet. Die Bauarbeiten hätten einen erhöhten Schiffsverkehr zur Folge gehabt, der mit starken Unterwasserschall-Emissionen einhergeht. Zudem hätten Schütt- und Baggerarbeiten das Wasser erheblich getrübt. Dies hätte direkte negative Auswirkungen auf das Laichgeschehen des Ostseeherings gehabt, der für seine Fortpflanzung auf das Gebiet im Greifswalder Bodden angewiesen ist.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht in dem vorläufigen Baustopp einen Etappensieg und fordert eine grundsätzliche Überprüfung des Projekts. Er betont, dass das LNG-Terminal Rügen keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leiste und stattdessen die ökologische Belastung steigere. Die DUH appelliert an die Bundes- und Landesregierung, das Projekt endgültig abzusagen.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, weist darauf hin, dass die energiepolitische Notwendigkeit weiterer LNG-Projekte angesichts gut gefüllter Gasspeicher und bereits in Betrieb genommener LNG-Terminals an der Nordsee fraglich ist. Er sieht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als Bestätigung für die rechtlichen Schritte gegen die LNG-Projekte und fordert die Bundesregierung auf, die Planung weiterer Überkapazitäten zu stoppen und das Projekt auf Rügen abzusagen.
Das LNG-Projekt Mukran ist bereits von erheblichen Verzögerungen betroffen. Die Offshore-Anbindungspipeline ist noch nicht fertiggestellt, und auch die Baggerarbeiten zur Vertiefung des Hafens sowie die Errichtung der landseitigen Anlagen sind noch im Gange. Hinzu kommen Drohnenaufnahmen der DUH, die den Verdacht auf nicht genehmigte Arbeiten im Hafen nahelegen. Eine Inbetriebnahme des Projekts im aktuellen Winter scheint somit unwahrscheinlich.
Die aktuelle Entwicklung rund um die LNG-Pipeline vor Rügen zeigt, dass Umweltschutzorganisationen bereit sind, sich für den Schutz sensibler Ökosysteme einzusetzen. Die DUH und ihre Unterstützer sehen in der gerichtlichen Entscheidung einen wichtigen Schritt, um die Natur vor potenziell schädlichen Eingriffen zu bewahren. Sie fordern eine Neubewertung der LNG-Projekte unter Berücksichtigung ökologischer und energiepolitischer Aspekte und setzen sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein.