Die Deutsche Umwelthilfe äußert sich kritisch zum Solarpaket I. Es gibt überfällige Verbesserungen, aber auch gravierende Leerstellen und eine Aufweichung der Umweltstandards, die Bedenken hervorrufen.
Das Solarpaket I, welches voraussichtlich Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wird, bringt sowohl Lichtblicke als auch Schatten mit sich. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihre Bewertung abgegeben und hebt einige positive Aspekte hervor, während sie gleichzeitig signifikante Mängel kritisiert.
Die DUH begrüßt die im Solarpaket I enthaltenen Verbesserungen für Mieterstromprojekte und Balkonkraftwerke. Insbesondere die vereinfachte Anmeldung und die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt für Balkonkraftwerke sind Schritte, die die Nutzung von Solarenergie attraktiver machen könnten. Zudem wird die Einführung eines Biodiversitätsstandards für Freiflächen-Solaranlagen positiv hervorgehoben, der dazu beitragen soll, Natur- und Klimakrise gemeinsam zu adressieren.
Trotz der positiven Aspekte gibt es laut DUH gravierende Leerstellen im Solarpaket I. Ein zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen eines umfassenden Solarstandards für Gebäudedächer. Die DUH fordert, dass dieser Standard für alle Gebäudetypen – Gewerbe, Wohngebäude und öffentliche Gebäude – sofort im Neubau und bei Vollsanierungen umgesetzt wird. Des Weiteren wird bemängelt, dass das Thema Energy Sharing im Gesetzespaket nicht adressiert wurde, was eine vertane Chance für den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien darstellt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Balkonkraftwerke. Obwohl die Vereinfachungen grundsätzlich zu begrüßen sind, bleibt die Zustimmungspflicht durch die Vermieter bestehen. Die DUH kritisiert, dass im entsprechenden Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums keine klaren Kriterien definiert sind, die legitime Gründe für eine Ablehnung darlegen.
Ein besonders kontroverser Punkt im Solarpaket I sind die Änderungen im Bereich der Windenergie. Die Umwandlung fast aller ausgewiesenen Flächen in "Beschleunigungsgebiete" führt dazu, dass im Zulassungsverfahren wichtige Prüfungen der Umweltverträglichkeit und des Artenschutzrechts dauerhaft entfallen. Dies betrifft den Ausbau an Land und besonders auf See, was weitreichende Folgen für die Umwelt haben könnte.
Um die negativen Auswirkungen des Solarpakets zu minimieren, fordert die DUH, dass die Paragrafen §6a Windflächenbedarfsgesetz und §8a Windenergie-auf-See-Gesetz aus dem Solarpaket gestrichen werden. Diese Maßnahme soll den weitreichenden Entfall von Umweltprüfungen verhindern und sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien auch zukünftig naturverträglich erfolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Solarpaket I zwar einige wichtige Verbesserungen enthält, jedoch in zentralen Bereichen wie dem Solarstandard für Gebäudedächer und dem Energy Sharing deutliche Defizite aufweist. Es bleibt abzuwarten, ob das Solarpaket II diese Lücken schließen kann.