
Juristische Schritte gegen Gasversorger: Neue Verfahren
Die Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen Gasversorger vor. Im Fokus stehen Vorwürfe der Verbrauchertäuschung. Erfahren Sie mehr zu den Verfahren.
Neue juristische Verfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger: Deutsche Umwelthilfe geht gegen angeblich klimaneutrales Erdgas vor
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut juristische Schritte gegen Gasversorger eingeleitet, die ihre Produkte als "klimaneutral" oder "klimakompensiert" bewerben. Im Fokus stehen diesmal fünf Unternehmen: das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Gasversorger nutzen Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten, um die Klimagasemissionen ihres Erdgases zu kompensieren. Nach Untersuchungen der DUH sind diese Projekte jedoch ungeeignet, um die versprochene Klimaneutralität zu erreichen.
Die Rolle der Deutschen Umwelthilfe
Die DUH hat sich in den letzten Jahren als eine der führenden Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes und der Umweltpolitik etabliert. Bereits im April 2024 ging die DUH gegen 15 Gasversorger vor, die ihre "Ökogas"-Tarife durch Wald- und Kochofenprojekte kompensierten. Diese Projekte wurden als untauglich befunden, um eine echte Klimaneutralität zu gewährleisten. Die aktuelle Aktion gegen die fünf neuen Gasversorger ist somit eine Fortsetzung der Bemühungen der DUH, irreführende Werbung im Energiesektor zu bekämpfen.
Die Kritikpunkte der DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass Verbraucher sich auf die Versprechen der Gasversorger verlassen können müssen. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden. Tatsächlich erleben wir eine aktive Verbrauchertäuschung gerade der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem man ihnen fossiles Erdgas verkauft, das in Wirklichkeit mit untauglichen Klimakompensationsprojekten grün gewaschen wird," so Resch.
Die DUH kritisiert insbesondere, dass die beworbenen Wasserkraftprojekte im globalen Süden nicht zur Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland geeignet sind. Diese Projekte verstoßen gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das bedeutet, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet somit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.
Juristische Schritte gegen Gasversorger
Die DUH hat bereits im April 2024 juristische Schritte gegen 15 Gasversorger eingeleitet. Diese Unternehmen hatten zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen. 13 dieser Gasversorger haben sich gegenüber der DUH strafbewehrt dazu verpflichtet, ihre Erdgastarife nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Ein Unternehmen nimmt aktuell keine Neukunden auf. Gegen das Energieunternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH wird die DUH Unterlassungsklage am Landgericht München I einreichen.
Die neuen Fälle
Die aktuellen juristischen Schritte gegen Gasversorger betreffen das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Unternehmen bewerben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten. Nach einer Untersuchung durch die DUH sind diese jedoch untauglich, um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen.
Die Bedeutung der Zusätzlichkeit
Im Wesentlichen verstoßen die untersuchten Kompensationsprojekte gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das heißt, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn wie in den untersuchten Fällen die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist nach Ansicht der DUH dieses Kriterium inhaltlich wie formal nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet damit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.
Soziale und ökologische Folgen
Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, hebt hervor, dass die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden hochproblematisch ist. "Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Genau wie bei den Gasversorgern, die wir im April wegen ungeeigneter Waldschutzprojekte zur Unterlassung aufgefordert haben, verweigern diese Gasversorger einen ehrlichen Klimaschutz und blenden zudem negative soziale und ökologische Folgen aus," so Sauter.
Die Forderungen der DUH
Die DUH fordert die Gasversorger dazu auf, ihr Erdgas mit den tatsächlichen Informationen über den realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben und diesen nicht durch Verrechnung mit noch dazu ungeeigneten Kompensationsprojekten zu verstecken. Fossile Energieträger in grünem Gewand sind keine Lösung, sondern Teil des Problems. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die beworbenen Produkte tatsächlich den versprochenen Umweltschutz bieten.
Ausblick
Die DUH wird weiterhin juristische Schritte gegen Gasversorger einleiten, die irreführende Werbung betreiben. Die Organisation plant, die Einhaltung der Unterlassungserklärungen der bereits abgemahnten Gasversorger zu überwachen und bei Verstößen erneut rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Verbraucher können somit darauf vertrauen, dass die DUH sich für ehrliche und transparente Informationen im Energiesektor einsetzt.
Die Deutsche Umwelthilfe hat neue juristische Verfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger eingeleitet. Diese Klagen zielen darauf ab, irreführende Praktiken im Energiemarkt zu unterbinden und die Rechte der Verbraucher zu stärken. Dabei wird besonders auf die Transparenz und Richtigkeit der Angaben der Gasversorger geachtet.
Ein verwandtes Thema ist die DUH Klage irreführende Ökogas Werbung. Hierbei handelt es sich um eine weitere Initiative der Deutschen Umwelthilfe, die sich gegen falsche Werbeversprechen im Bereich Ökogas richtet. Diese Klage verdeutlicht die Wichtigkeit von klaren und ehrlichen Informationen für die Verbraucher.
In diesem Kontext ist auch die dynamische Stromtarife grüne Energie von Interesse. Dynamische Stromtarife bieten Verbrauchern die Möglichkeit, von flexiblen und oft günstigeren Tarifen zu profitieren. Diese Tarife fördern zudem die Nutzung von erneuerbaren Energien und tragen zur Energiewende bei.
Ein weiteres relevantes Thema ist die Verfassungsgericht Erlösabschöpfung erneuerbare Energien. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung und Förderung von erneuerbaren Energien. Sie zeigt, wie wichtig rechtliche Rahmenbedingungen für die Energiewende sind und wie sie den Markt beeinflussen können.
Durch die Kombination dieser Themen wird deutlich, dass juristische Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle im Energiemarkt spielen. Sie schützen die Verbraucher und fördern gleichzeitig die Nutzung von grüner Energie. Die Deutsche Umwelthilfe und andere Akteure setzen sich aktiv dafür ein, dass die Energiewende fair und transparent gestaltet wird.